dobrý deň, bol by tu niekto, prosím, taký dobrý a preložil mi tento text do slov? dík moc
in Verweis auf Ihre Nachricht vom 27. August 2013 wird mitgeteilt, dass mit Ihnen im Rahmen des Vertragsabschlusses auch ein Gesundheitsblatt erstellt wurde, in welchem Sie eigenhändig bestätigten, dass aufgrund der vorhandenen Beschwerde zuvor ein ärztlicher Rat zur Nutzung eingeholt wurde. Da dies offensichtlich nicht erfolgte, liegt ein Verstoß gegen die vertraglichen Sorgfaltspflichten Ihrerseits vor, weshalb insgesamt keine vorzeitige Kündigung gerechtfertigt ist.